Natürlich hat die eigene Immobilie einen hohen Stellenwert und oft hängen viele Emotionen und Ereignisse daran.
Jeder Eigentümer möchte gerne hören das die eigene Immobilie enorm viel wert ist. Doch mit einer falschen Preisvorstellung, die zu hoch am Marktwert vorbeischießt, wird Ihre Immobile dann zu einem echten Ladenhüter.
Da der Markt dank vieler online Plattformen sehr transparent ist, kennen die Käufer die Preise nur zu gut und vergleichen ständig.
Steht die Immobilie dann zu lange online, erzeugt das nur wenig Interesse. Käufer fragen sich, „was stimmt mit dieser Immobilie nicht“.
Ein anfänglich zu hoch angesetzter Preis lässt sich im Nachhinein meist nur schwer wieder gut machen. Im schlimmsten Fall verkaufen Sie nach viel verlorener Zeit unter dem Marktwert.
→ Überlegen Sie sich im Vorfeld die positiven und negativen Eigenschaften Ihrer Immobilie, damit Sie bei Einwänden von Interessenten vorbereitet sind.
Oft stecken gerade bei selbst gebauten Objekten viel Zeit, Arbeit und Emotionen dahinter. Als Eigentümer ist es oft schwer objektiv zu bleiben. Ein Makler ist ein guter Meinungsrepräsentant, der für die Allgemeinheit fungieren kann.
Banken prüfen bei Finanzierungen den Wert der Immobilie.
Bei einem zu hoch angesetzten Wert würde eine Bank keine Finanzierungszusage ausstellen
Der erste Eindruck, wenn ein potenzieller Käufer Ihre Immobilie betritt, ist immer der Bleibende und somit der wichtigste!
Bei Fotos gilt stets aktuelle Bilder präsentieren, der Kunde möchte im JETZT und nicht in der Vergangenheit kaufen.
✓ Baugesuche
✓ Baupläne
✓ Wohnflächenberechnung
✓ Grundrisse
✓ Aktueller Grundbuchauszug
✓ Liegenschaftskataster
✓ Aufstellung der Betriebs- und Heizkosten
✓ Aufstellung aller Investitionen der letzten 15 Jahre
✓ Nachträgliche Genehmigungen (z.B. Um-/Ausbau)
✓ Letzter Wasser- und Abwasserbescheid
✓ Gebäudeversicherung
✓ Energieausweis
✓ Letzter Grundsteuerbescheid
✓ Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
✓ Erbschein (Einzelfall)
✓ Erbbaurechtsvertrag (Einzelfall)
Verpflichtend: Der Energieausweis darf bei keinem Verkauf fehlen.
Der Energieausweis liefert den Nachweis über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er ist eine Anforderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und ermöglicht verschiedene Gebäude energetisch miteinander zu vergleichen. Ein Energieausweis enthält die Pflichtangaben, die laut EnEV in Immobilienanzeigen veröffentlicht sein müssen. Verkäufer sind dazu verpflichtet, bereits bei der Besichtigung der Immobilie über den Energieverbrauch zu informieren.
✓ Grundriss der Wohnung
✓ Wohnflächenberechnung
✓ Aktueller Wirtschaftsplan
✓ Letzte Hausgeldabrechnung
✓ Letzte Heiz- und Wasserkostenabrechnung
✓ Letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlungen
✓ Letzter Grundsteuerbescheid
✓ Gebäudeversicherung
✓ Aktueller Grundbuchauszug
✓ Hausgeldabrechnung
✓ Aktueller Wirtschaftsplan
✓ Teilungserklärung des Hauses
✓ Liegenschaftskataster
✓ Energieausweis
✓ Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
✓ Aufstellung aller Investitionen der letzten 15 Jahre
✓ Nachträgliche Genehmigungen (z. B. um-/Ausbau)
✓ Aktuelle Instandhaltungsrücklagen
✓ Mietvertrag (falls vermietet)
✓ Erbschein (Einzelfall)
Viele Unterlagen, sind unter Umständen nicht mehr auffindbar oder einfach nicht vorhanden.
Sie werden für einen Verkauf benötigt und müssen bei den zuständigen Ämtern gegen eine Gebühr angefordert werden.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie mich gern!
Loschka Immobilien
Patricia Loschka
Dieselstraße 16
85134 Stammham
(Termine nur nach Vereinbarung)
Telefon: +4915224106511
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